Panta rhei – alles fließt. Diese alte Weisheit gilt in besonderer Weise für die Adresswelt. Vergleichen wir z.B. die Adressen in einer „gesetzten“ und wenig „volatilen“ Branche wie Apotheken, dann haben sich von den Adressen aus Anfang 2018 innerhalb von 3 Jahren über 21% der Adressen durch Schließungen, Neueröffnungen, Umzüge und Inhaberwechsel geändert. Eine aktuell erstellte Adressliste, die nicht laufend aktualisiert wird, beginnt im Prinzip schon am nächsten Tag zu veraltern.
Durch unsere langjährige Erfahrung, leistungsfähige Softwaretools und dem Zugriff auf mehrere Referenzdatenbanken mit aktuellen Adressbeständen sind wir in der Lage, Sie effizient bei der Adresspflege zu unterstützen.
Senden Sie uns eine „der Auffrischung bedürftige“ Adressliste zu und wir
Der Leistungsumfang kann individuell verabredet werden. Senden Sie uns 100 Testadressen zu und wir zeigen kostenlos auf, inwieweit der Adressbestand veraltet ist und von uns aktualisiert werden kann. Dabei erstellen wir auch ein auf Ihre spezifische Aufgabenstellung abgestimmtes Angebot
Ihr Unternehmen hat laufend ein nennenswertes Aufkommen an Retouren, wobei ein großer Teil dieser Retouren auf die Verwendung unkorrekter bzw. veralteter Adressen zurückzuführen ist? Mit unseren Möglichkeiten sind wir in der Lage, einen Teil dieser als „unbekannt“ eingestuften Adressen preiswert zu klären.
Senden Sie uns 100 bis 200 solche Retourenadressen ein und wir zeigen kostenlos auf, inwieweit wir diese Adressen klären können. Gerne erstellen wir zudem auch ein Angebot für die laufende Adressklärung Ihrer Retouren.
Ihr Unternehmen hat den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) bzw. möchte diesen Status erlangen? In diesem Fall muss eine zuverlässige und plausible Lösung des Sanktionslistenabgleich vorhanden sein. Zudem sehen die EU-Terrorismusverordnungen empfindliche Sanktionen bei Geschäftskontakten mit den in den Sanktionslisten geführten Personen bzw. Firmen oder Institutionen vor.
Wir bieten den Sanktionslisten-Abgleich als Outsourcing-Lösung an. Sie senden uns turnusmäßig die aktuelle, abzugleichende Adressliste Ihrer Geschäftspartner zu und wir gleichen diese gegen den jeweils aktuellen Stand der Sanktionslisten ab. Als Ergebnis erhalten Sie standardisierte Abgleichprotokolle, die es aufzubewahren gilt. Bei dieser Lösung benötigen Sie keine zusätzlichen Lizenzen, Softwareanschaffungen, keine aufwändigen Mitarbeiterschulungen usw..
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches, auf Ihre spezifische Problemstellung abgestimmtes Angebot.
Teilen Sie uns Ihre Frage bzw. Ihr Anliegen mit und wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten!