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Abgleich gegen Sanktionslisten

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Ihr Unternehmen hat den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) bzw. möchte diesen Status erlangen? In diesem Fall muss eine zuverlässige und plausible Lösung des Sanktionslistenabgleich vorhanden sein. Zudem sehen die EU-Terrorismusverordnungen empfindliche Sanktionen bei Geschäftskontakten mit den in den Sanktionslisten geführten Personen bzw. Firmen oder Institutionen vor.

Wir bieten den Sanktionslisten-Abgleich als Outsourcing-Lösung an. Sie senden uns turnusmäßig die aktuelle, abzugleichende Adressliste Ihrer Geschäftspartner zu und wir gleichen diese gegen den jeweils aktuellen Stand der Sanktionslisten ab. Als Ergebnis erhalten Sie standardisierte Abgleichprotokolle, die es aufzubewahren gilt. Bei dieser Lösung benötigen Sie keine zusätzlichen Lizenzen, Softwareanschaffungen, keine aufwändigen Mitarbeiterschulungen usw..

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches, auf Ihre spezifische Problemstellung abgestimmtes Angebot.

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