AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: Januar 2021

1. Geltungsbereich
1.1 Die RC Response Center GmbH, nachfolgend RC genannt, erbringt Leistungen - vorbehaltlich individueller Vereinbarungen - ausschließlich für gewerbliche Kunden und ausschließlich auf der Basis dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch für alle nachfolgenden Geschäfte mit dem Kunden.
1.2 Abweichende AGB des Kunden haben keine Geltung, es sei denn RC bestätigt diese schriftlich.
2. Angebot
  Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler sind vorbehalten.
3. Vertrag
3.1 Ein Vertrag mit den Kunden kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung per Fax, E-Mail oder Briefpost seitens von RC bzw. mit der Ausführung des Auftrages zustande.
3.2 Soweit RC sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
4. Spezifikationen der Leistungserbringung
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich unmittelbar aus der Definition der vereinbarten Leistung bzw. aus der detaillierten Spezifikation, die in der Bestellung des Kunden bzw. in der Auftragsbestätigung von RC festgelegt wird.
4.2 Nachträgliche Änderungen der Spezifikationen bedürfen der vorherigen Zustimmung von RC. Die Zustimmung kann RC von der Änderung der bisher geltenden Konditionen abhängig machen.
4.3 Mehraufwendungen, die RC durch die Nichteinhaltung seitens des Kunden der festgelegten Spezifikationen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4 Aus kostenlosen Diensten und Leistungen können seitens des Kunden keinerlei Rechte hergeleitet werden.
5. Lieferung
5.1 Die Liefertermine und Lieferform ergeben sich aus Spezifikation der Leistungserbringung. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte eintreten, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung solcher verspäteter Aufträge besteht nicht.
5.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf der Seite von RC oder auf der Seite der von RC beauftragten Dritten verlängern die Liefer- bzw. Leistungserbringungsfrist um die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Wirkung.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragbestätigung von RC. Alle genannten Preise sind Nettopreise, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart und vermerkt wurde.
6.2 Verpackung, Portokosten bzw. Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet.
6.3 Das Porto für die Postauslieferung von Postsendungen ist vom Kunden im voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Zahlungseingang ist RC zur Postauslieferung nicht verpflichtet. Bei der direkten Annahme der Response-Belege durch RC von der Deutschen Post AG ist die geschätzte Höhe der Nachentgelte, die in Spezifikationen der Leistungserbringung festgelegt wird, vom Kunden ebenfalls auf Anforderung im voraus zu bezahlen.
6.4 Die Rechnungen sind 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.5 Bei einer Vertragssumme von über 5.000,- Euro behält sich RC vor, Vorschuss- und Teilzahlungen zu verlangen.
6.6 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz entsprechend § 247 Absatz 1 BGB. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn RC eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde keine oder wesentlich geringere Belastung nachweist.
6.7 Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, ist RC berechtigt, Teillieferungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen auszusetzen. Ebenso behält sich RC vor, bei Zahlungsverzug erst später zu leistende Teilzahlungsbeträge auf sofort fällig zu stellen.
6.8 Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur befugt, wenn und soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder RC einer solchen Aufrechnung ausdrücklich zustimmt.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1 Aufgrund von Beschädigungen, Verschmutzungen, Unleserlichkeit oder Ähnliches nicht verarbeitbare Belege werden dem Kunden in mit ihm abgestimmter Form gesondert übermittelt.
7.2 RC haftet nicht für Schäden, die dem Kunden im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7.3 Trotz sorgfältiger Bearbeitung sind Fehler bei den auf Handels-registereintragungen basierenden Dateninformationen nicht gänzlich ausgeschlossen. Insbesondere betrifft dies Handelsregister-eintragungen vor dem 01.01.2007, die durch Einscannen der Eintragungen aus dem Bundesanzeiger gewonnen. RC haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Lieferung solcher fehlerhaften Informationen entstehen.
7.4 Die Haftung für mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
7.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von RC.
7.6 RC übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Verlust bei der Übermittlung von Daten bzw. Mitteilungen oder Postsendungen infolge des Verschuldens Dritter, auf die RC kein Einfluss hat (z.B. Deutsche Telekom AG oder Deutsche Post AG).
7.7 In Fällen von mangelhafter Leistungserbringung hat der Kunde zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt diese fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.8 In Fällen, in denen RC die vertraglichen Leistungen schuldhaft nicht mehr erbringen kann, die Erbringung sich im Verzug befindet oder die vertraglichen Leistungen terminlich oder qualitativ schlecht erbracht wurden, können Schadensersatzansprüche statt Leistung nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages dieses Auftrages geltend gemacht werden.
7.9 Fehler bei der Datenverarbeitung, die in die Sphäre von RC und deren Erfüllungsgehilfen fallen, werden von RC bzw. deren Erfüllungsgehilfen, soweit möglich, kostenlos berichtigt. In jedem Falle ist RC eine solche Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, gelten die Regelungen von 7.7 und 7.2.
7.10 Beanstandungen wegen fehlerhaften Leistungen sind RC nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, erkennbare Mängel, Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen). Anderenfalls entfallen jegliche Ansprüche.
7.11 Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder anderer Vorschriften über den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Kunde gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.
8. Datenschutz
  Informationen zum Datenschutz, insbesondere zur Verarbeitung personenbezogener Daten, haben wir unter Datenschutz aufgeführt.
9. Aufbewahrung der Daten/Verpflichtungen nach Vertragsende
9.1 Während der Dauer des Vertragsverhältnisses bewahrt RC die Daten für den Kunden entsprechend den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung auf.
9.2 Die Löschung personenbezogener Daten werden DSGVO-konform durchgeführt. Näheres wird unter Datenschutz ausgeführt.
9.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich RC, alle ihr mit dem Auftrag übergebenen Unterlagen zurückzugeben bzw. den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen.
9.4 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses Stillschweigen über die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Daten zu wahren.
10. Sonstiges
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
10.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den vertraglichen Beziehungen zwischen RC und Kunden sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung von Verträgen ist Steinfurt, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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